
Das ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und kann daher nicht einheitlich beantwortet werden. Faktoren,von denen der Zeitpunkt abhängt, sind die Bodenverhältnisse und die Position des Grabes.
Als Faustregel gilt:
Jedes Grabmal muss entweder von der Stadtverwaltung, der Gemeindeverwaltung oder der Kirchengemeinde genehmigt werden. Um die Abwicklung dieser Formalität kümmern wir uns für Sie.
Die Größe der Gräber wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Befugnis dazu resultiert direkt aus Artikel 28 Absatz Satz 1 des Grundgesetzes, dem so genannten kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Ein Abweichen von der vorgeschriebenen Größe ist in der Regel nicht möglich und kann bestenfalls durch eine verwaltungsgerichtliche Klage erzwungen werden.
Es gibt z.B. Wahlgräber und Reihengräber. Bei Wahlgräbern können Sie nach Ablauf der Nutzungszeit entscheiden, ob Sie die Grabstelle weiter behalten möchten, also die Nutzungszeit verlängern. Diese Wahlmöglichkeit besteht bei Reihengräbern nicht.
Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt abhängig von Saison und bevorstehenden Feiertagen drei bis sechs Wochen. Wir beziehen unser Material aus Steinbrüchen aus der ganzen Welt. Sollte einmal etwas nicht vorrätig sein, kann die Lieferzeit bis zu drei Monaten dauern, da das Material auf dem Seeweg verschickt wird. Sollten Sie einen Wunschtermin für die Lieferung – wie etwa Geburtstag, Hochzeitstag, Ostern, Pfingsten, Totensonntag, Fronleichnam etc. – haben, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig im Voraus an!
Sollten Sie in unseren Häufigen fragen nicht fündig geworden sein, oder die ein oder andere Frage haben, stehen wir ihnen gerne persönlich zur Verfügung.